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Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn ich mir Sorgen um die Sprachentwicklung meines Kindes mache?

Sie sollten das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen und ihm von Ihren Beobachtungen berichten. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Kind eine Sprachentwicklungsverzögerung hat, können Sie einen Termin in der logopädischen Praxis vereinbaren. Hierfür brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.

Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung, und wie lange ist es gültig?

Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Allgemeinmediziner oder Neurologen aus.
Es ist zu beachten, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 10 Tage liegen dürfen. Es empfiehlt sich daher, umgehend einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung mit der logopädischen Praxis zu vereinbaren.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?

Ihr verordnender Arzt stellt ein Rezept, meist über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von, in der Regel , jeweils 45 Minuten aus. Je nach Störungsbild sind auch 30 Minuten oder 60 Minuten möglich.
Die logopädische Therapie findet ein- bis mehrmals wöchentlich statt.

Muss ich/mein Kind auch zu Hause üben?

Der Therapieerfolg ist auch von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation der Patienten abhängig. So ist eine Kooperation zwischen Patient und Logopädin für eine erfolgreiche Therapie ein wichtiger Bestandteil, um neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren.

Müssen Zuzahlungen zu den Behandlungen geleistet werden?

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten. Die Kosten für Privatversicherte werden in den ersten Therapiesitzungen vor Ort erläutert.

Wie läuft der logopädische Ersttermin ab?

Wenn Sie das erste Mal in meiner Praxis sind, führen wir zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch durch, um zu erfahren, weshalb Sie sich oder Ihr Kind bei uns vorstellen, und um wichtige Fragen zu klären.

Anschließend werden auf spielerische Weise mithilfe moderner Diagnostikverfahren die sprachlichen Fähigkeiten (Aussprache, Wortschatz, Grammatik) Ihres Kindes überprüft. Danach erläutern wir den jeweiligen Therapieansatz und die weitere Behandlung.
Bei erwachsenen Patienten wird ebenfalls nach dem Erstgespräch eine individuell abgestimmte Diagnostik erhoben und die logopädische Behandlung besprochen.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie telefonisch unter 03622 9096822 oder 0177 7152097 mit mir vereinbaren. Sollten Sie mich telefonisch einmal nicht sofort erreichen, da ich gerade therapiere, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie umgehend zurück.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Termin absagen muss?

Da es in der Praxis nur Termine nach Vereinbarung gibt, ist diese Zeit auch nur für Sie reserviert.
Das bedeutet für Sie keine bzw. fast keine Wartezeiten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, da er Ihnen sonst privat in Rechnung gestellt werden kann.Erreichen Sie mich nicht persönlich, steht Ihnen selbstverständlich der Anrufbeantworter zur Verfügung.

Werden auch Hausbesuche durchgeführt?

Ja, bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung führe ich die Therapien auch als Hausbesuch durch.

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie mich gerne unter 03622 9096822 oder 0177 7152097 an.

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